Guter Rat ist teuer …

… keiner gegebenenfalls erst recht.

Anwälte sind teuer – so häufig die allgemeine Meinung. Sicher kostet ein guter, fundierter Rat eines Experten Geld, steckt dahinter doch eine lange und umfassende Ausbildung, jahrelange Erfahrung, ein Kanzleibetrieb mit Mitarbeitern und Fachliteratur sowie nicht zuletzt die Gewissheit, dass wir für unsere Empfehlungen und unser Handeln auch einstehen. Was nichts kostet, ist regelmäßig auch nichts wert.

Aber nicht jedes juristische Anliegen muss gleich kostenintensiv vor Gericht landen. Oftmals existiert eine ganz einfache Lösung für selbst größte Probleme, die bei frühzeitiger Inanspruchnahme unserer Dienstleistung gefunden werden kann.

Natürlich ist uns bewusst, dass jeder gerne weiß, was etwas kostet, bevor er es in Anspruch nimmt. Häufig lässt sich dies jedoch nicht mit einem Satz pauschaliert für sämtliche Fallgestaltungen beantworten. Denn auch das Gebührenrecht der Rechtsanwälte, welches gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, ist komplex. Im Prinzip basiert dieses auf dem Gedanken, dass die Kosten des Rechtsanwaltes wie des Gerichtes davon abhängig sind, um was es geht. Vereinfacht ausgedrückt: je höher der Streitwert, desto höher die Kosten.

Um diesen Konflikt zu lösen, haben wir uns entschieden, die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs zu pauschalieren, soweit kein Deckungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung besteht. So wissen Sie von Anfang an, was Sie kostenmäßig erwartet. Im Rahmen dieses Gesprächs geben wir Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation und zeigen mögliche Lösungswege auf. Selbstredend informieren wir Sie an dieser Stelle gerne auch konkret über die damit verbundenen Kosten

Unsere Beratungskosten im Überblick:

  • Erstberatung bis 30 min:

    € 99,00  inkl. MwSt.

  • Erstberatung bis 60 min:

    € 189,00 inkl. MwSt.

  • Telefonische Erstberatung im Verkehrsrecht:

    kostenfrei

  • Erstberatung im Miet- und Immobilienrecht:

    Mitglieder des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes: kostenfrei

  • Rechtsschutzversicherung:

    Selbstverständlich arbeiten wir mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen. Sofern sie also rechtsschutzversichert sind, rechnen wir die Kosten im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer ab.

  • Honorarvereinbarung:

    Nicht immer ist die gesetzliche Vergütungsregelung angemessen. In diesen Fällen arbeiten wir auch auf Basis einer gesonderten Vergütungsvereinbarung, idR stundenbezogen. Unser Stundensatz beträgt dabei je nach Umfang und Schwierigkeit zwischen € 180,00 bis € 220,00 zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer.