Leben Ehegatten in Trennung, bestehen häufig diverse Regelungspunkte.
So unter anderem die Frage des Unterhaltes, der Auseinandersetzung von Wohnung und Hausrat, die Auseinandersetzung des Vermögens oder die Regelung der Rückführung von Verbindlichkeiten und vieles mehr.
Ziel unserer außergerichtlichen Tätigkeit ist es, nach Möglichkeit eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der mit der Trennung und der späteren Scheidung verbundenen Folgefragen zu erzielen. Dies spart den Beteiligten Kosten, schafft zeitnah Rechtssicherheit und dient der Befriedung der ohnehin schon angespannten Verhältnisse. Im Rahmen einer derartigen Vereinbarung sollten nach Möglichkeit sämtliche Streitfragen einer Regelung zugeführt werden..
Soweit im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung die zu regelnden Fragen abschließend geklärt sind, ist eine gegebenenfalls langwierige und kostenintensive gerichtliche Verhandlung hierüber entbehrlich. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein sonst unter Umständen sich anschließender jahrelanger Scheidungsprozess vermieden wird.
In speziell gelagerten Fällen empfiehlt es sich unter Umständen, einen geeigneten Mediator hinzuzuziehen. Wir arbeiten hierbei mit einem sehr erfahrenen und aus verschiedenen Fachrichtungen zusammengesetzten Mediatorenteam zusammen. Der Mediator ersetzt dabei nicht die anwaltliche Begleitung. Nur wer weiß, welche Ansprüche ihm zustehen, kann im Rahmen eines Mediationsverfahrens auch richtige Entscheidungen treffen. Letztlich ist es Aufgabe des Mediators, zwischen den teils weit auseinander liegenden Positionen zu vermitteln, einen Dialogprozess anzustoßen und zu begleiten und Annährungen herbeizuführen. Unsere Erfahrung zeigt, dass nur ausreichend informierte und beratene Parteien einen solchen Weg gehen können. Denn wer z. B. nicht weiss, welcher Unterhalt ihm zusteht und für welche Dauer, der kann hierüber auch keine vernünftige Regelung treffen. Es bleiben stets die Zweifel, von der anderen Seite übervorteilt worden zu sein. Umso schlimmer, wenn sich nachträglich herausstellt, dass dem tatsächlich der Fall ist.
Soweit Eheleute getrennt leben, jedoch zeitnahe eine Scheidung nicht anstreben, ist der Abschluss einer entsprechenden Scheidungsfolgenvereinbarung nahezu zwingend. Dies deshalb, weil erst mit Zustellung des Scheidungsantrages wirtschaftlich betrachtet die eheliche Lebensgemeinschaft endet. Werden hier nicht zeitnah zur Trennung Regelungen getroffen, so kann dies teilweise gravierende finanzielle Folgen im Falle einer späteren Scheidung haben. Auch zu berücksichtigen ist hierbei die erbrechtliche Situation. So besteht das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten trotz Trennung fort.
Sollten Sie daher den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung anstreben oder sich bereits in Verhandlungen diesbezüglich befinden, so empfehlen wir Ihnen, möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen.
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