Was regelt das Arbeitsvertragsrecht?
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Sinnvoll ist das in den seltensten Fällen.
Der Arbeitnehmer hat ohnehin einen Rechtsanspruch auf eine Niederschrift seiner wesentlichen Vertragsbedingungen. Da ist es doch naheliegend gleich einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, auf dessen Inhalt sich beide Parteien gleichermaßen berufen können. Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich zwingend unter Beachtung der strengen gesetzlichen Schriftform und schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses getroffen werden, um wirksam sein zu können.
Im Arbeitsvertrag ist neben Beginn und etwaiger Befristung des Arbeitsverhältnisses u.a. festzulegen, welche Tätigkeit in welchem Umfang geschuldet wird und welche Vergütung und sonstigen Leistungen dafür erbracht werden sollen. Den „perfekten“ Arbeitsvertrag an sich gibt es nicht, sondern nur Verträge die optimal an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind. Einige Pflichten oder Rechte können im Vertrag abweichend vom Gesetz vereinbart werden. Allerdings können schon kleine Fehler in solchen Vereinbarungen dazu führen, dass die gesamte Klausel unwirksam wird. Es ist daher bei der Vertragsgestaltung sorgfältig vorzugehen.
Branchentarifverträge sind oft so detailliert, dass es ausführlicher Regelungen im Arbeitsvertrag gar nicht mehr bedarf. Wenn keine Tarifbindung der Vertragsparteien besteht, muss die Geltung des Tarifvertrages ausdrücklich vereinbart werden. Manche gesetzlichen Regelungen können zwar grundsätzlich nicht im Arbeitsvertrag abgeändert werden, enthalten aber sogenannte Tariföffnungsklauseln. Das bedeutet, dass die Parteien eine vom Gesetz abweichende Regelung aus einem einschlägigen Tarifvertrag vereinbaren können. Beispiele hierfür finden sich im Kündigungs- und Urlaubsrecht.
Die Sorgfalt bei der Formulierung von Arbeitsverträgen und deren regelmäßige Überprüfung auf Aktualität und Änderungsbedarf machen sich spätestens bei Meinungsverschiedenheiten bezahlt.
Wir beraten Sie vor der Entscheidung einen Ihnen vorgelegten Vertrag, sei es bei Neueinstellung oder bei Beförderung, zu akzeptieren und fertigen einen individuell angepassten Vertrag für Arbeitnehmer oder Führungskräfte an.
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