Das Arbeitszeugnis kann als eine Art Urkunde verstanden werden.
Arbeitszeugnisse dürfen keine nachteiligen und damit kleine negativen Bewertungen enthalten.
Die Folge ist, dass sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt hat. Wird von üblichen Formulierungen abgewichen oder wesentliche Fähigkeiten oder Leistungen nicht erwähnt, gilt das als beredtes Schweigen.
Der professionelle Leser, also die Personalverantwortlichen wissen solche versteckten Aussagen durchaus zu lesen. Hier kommt es sowohl auf die Formalien als auch den Inhalt des Zeugnisses an. Gar nicht so selten enthalten Zeugnisse Fehler, ohne dass eine böse Absicht dahinter stehen würde.
Trotzdem muss man auch hier auf Berichtigung bestehen, um keine Nachteile im weiteren beruflichen Fortkommen zu erleiden, sondern mit einem angemessenen und förderlichen Zeugnis gute Chancen am Arbeitsmarkt zu behalten.
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