Was regelt das Bauvertragsrecht?
Kaum ein Bauvorhaben wird bis zur Fertigstellung zu 100 % so ausgeführt, wie anfänglich geplant.
Neue Wünsche des Bauherren können genauso Änderungen in der Planung, Ablauf und Ausführung notwendig machen, wie externe Ursachen (Wetter, Corona-Pandemie, techn. Probleme unvorhergesehene Bodenverhältnisse).
Nach welchen Regeln auf geänderte Verhältnisse zu reagieren ist, richtet sich in erster Line nach dem Bauvertrag zwischen den Parteien.
Auch beim ungestörten Bauablauf werden einige Fragen im Vertrag entschieden. Sowohl das Gesetz als auch die VOB/B (allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die sich die gewerbliche Bauwirtschaft geeinigt hat) enthalten einige Regelungen über Fragen der Vergütung, Sicherheiten, Zahlungen und Gewährleistung. Ob und welche Bestimmungen anzuwenden sind, richtet sich grundsätzlich nach dem Bauvertrag.
Bevor der Bauherr oder der Bauunternehmer Entscheidungen treffen oder Erklärungen abgeben, die Rechtsfolgen von große Gewicht auslösen (Änderungsanordnungen,. Kündigungen, Leistungsverweigerung, Bedenkenhinweise, ristsetzungen) empfiehlt sich eine genaue Klärung, welche Bestimmungen für das konkrete Bauvorhaben anzuwenden sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich schon für den Abschluss des Bauvertrages und die späteren Erklärungen und nachträglichen Vereinbarungen (sogenannte Nachträge) die Wahrung der Schriftform.
Zum Teil ist sie für die Wirksamkeit der Erklärung sogar vorgeschrieben. Durch frühzeitige juristisch Beratung lässt sich erhebliches Konfliktpotential vermeiden und für klare Verhältnisse sorgen.
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