Es ist entscheidend, die genauen Vertragsbedingungen zu verstehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Absicherung für Unternehmen jeder Größe.
In der Geschäftswelt sind Risiken unvermeidlich, und die Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Unternehmen vor den finanziellen Konsequenzen aus Haftpflichtansprüchen Dritter zu schützen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen oder Sachen ab, die während der normalen geschäftlichen Tätigkeiten des Unternehmens auftreten. Dies kann Verletzungen von Personen, Schäden an Eigentum von Kunden oder anderen Dritten sowie finanzielle Verluste aufgrund von möglichen Fehlern oder Fahrlässigkeiten umfassen.
Insbesondere bei Versicherungen, die das Geschäftshaftungsrisiko absichern sollen, ist es entscheidend, die genauen Vertragsbedingungen zu verstehen. Im Schadensfall prüfen Versicherungsgesellschaften genau, und es ist wichtig, nicht vorschnell zu handeln, sondern die Vertragsdetails gründlich zu durchdenken.
Oft werden Gegenstände beschädigt, die dem Unternehmer etwa im Rahmen eines Werkvertrages zur Bearbeitung übergeben worden sind. Solche Tätigkeitsschäden sind in den Bedingungen meist ausgeschlossen. Haben Sie dieses Problem stellt sich die Frage ob Ihr Versicherer bzw. dessen Vertreter Sie auf die Möglichkeit solche Tätigkeitsschäden gegen einen Aufpreis zu versichern hingewiesen hat. Ist dies nicht der Fall liegt unter Umständen ein Vertreterverschulden vor und Sie können ggf. Ansprüche geltend machen.
Unsere Kanzlei verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung.
Im Falle von Haftpflichtansprüchen oder Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere Erfahrung erstreckt sich von der Klärung von Schadensfällen bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wurde in Ihrem Betreib ein Schaden verursacht oder werden bereits Ansprüche geltend gemacht, haben Sie gegenüber Ihrem Versicherer diverse Obliegenheiten zu beachten, bei deren Nichtbeachtung die Leistungsfreiheit droht. Wenden Sie sich daher bei Zweifeln an uns.
Kommen wir ins Gespräch
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Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.