Auf was Sie bei einem Darlehen achten müssen.
Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.
Der Darlehensnehmer ist seinerseits verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu bezahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzugewähren, § 488 BGB.
Was im Gesetz einfach klingt, ist in unserer Beratungs- und Vertretungspraxis häufig ein Problem. Dies insbesondere dann, wenn bezüglich des Darlehens keine konkreten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Dies sind häufig Fallgestaltungen im Bereich der Familie wie auch im Freundeskreis. Gleichwohl ändert dies zunächst an der eingegangenen Verpflichtung nichts.
Gleichwohl raten wir den Vertragsparteien an, vor Auszahlung eines Darlehens eine schriftliche Vereinbarung hierüber zu treffen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie hierbei. Bereits bei Abschluss des Vertrages legen Sie als Darlehensgeber den Grundstein für die Rückzahlung des dem Darlehensnehmer überlassenen Geldbetrages. Als Darlehensnehmer wiederum sind die Konditionen der Darlehensgewährung und die Rückzahlung des Darlehensbetrages von besonderer Bedeutung. Insgesamt sollten daher von Anfang an klare Verhältnisse geschaffen werden.
Erfüllen sich die in die Darlehensgewährung gesetzten Erwartungen nicht, weil z. B. der Darlehensnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart einhält, oder tritt eine gravierende Verschlechterung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers ein, kann ein Darlehen ggf. gekündigt werden. Hierdurch kann der Darlehensgeber vorzeitig die Rückzahlung eines Darlehensbetrages erreichen. Dies ist für ihn vor allem in Fällen drohender Zahlungsunfähigkeit von Interesse.
Wir empfehlen Ihnen daher bei Störungen der Vertragsabwicklung möglichst rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.
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