Das Gesellschaftsrecht ist ein weites Feld.
Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass es eine Vielzahl verschiedener Gesellschaftsformen gibt.
Im Wesentlichen ist einer Gesellschaft gemein, dass sich mehrere Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Gesellschaftszweck zu verfolgen. Dies ist jedoch nicht immer zwingend. So ist z. B. auch die Ein-Mann-GmbH als Sonderfall denkbar.
Häufig stellt sich für Personen, die ein Gewerbe begründen wollen, die Frage, in welcher Rechtsform sie dies tun sollen. Soweit keinerlei Regelungen getroffen werden, liegt häufig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Diese bedarf im Grundsatz keiner schriftlichen Begründung und kann konkludent durch gemeinsames Handeln begründet werden. Sinnvoll ist es natürlich nicht, eine gesellschaftliche Bindung ohne irgendwelche konkrete Regelungen einzugehen. Im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft sollten daher in einem Gesellschaftsvertrag sämtliche relevanten Regelungen schriftlich fixiert und im Weiteren geprüft werden, welcher Gesellschaftstypus in der konkreten Situation das Mittel der Wahl ist. Neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wohl die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform diejenige der GmbH. Dies vor allem deshalb, weil insoweit durch die bestehende Haftungsbeschränkung eine persönliche Haftung der Gesellschafter reduziert bzw. faktisch ausgeschlossen werden kann.
Sie sollten sich daher, soweit die Gründung einer Gesellschaft planen, zuallererst über die bestehenden Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen in Ihrer konkreten Situation beraten lassen.
Doch auch nach Gründung einer Gesellschaft können Probleme entstehen. So einerseits in der Rechtsbeziehung der Gesellschaft nach außen, wie auch; und dies ist nicht selten der Fall, innerhalb der Gesellschaft. Streitigkeiten unter den Gesellschaftern führen schnell dazu, dass die Gesellschaft nicht mehr so handlungsfähig ist, wie sie sein sollte. Häufig hängt bei kleineren, stark personengeprägten Gesellschaften, auch die Existenz der jeweiligen Gesellschafter am Schicksal derselben.
Rechtzeitiger wie professioneller Rat ist daher evident. Wir beraten und vertreten kleine und mittelständische Unternehmer in Fragen der Gründung, Ausübung und ggf. auch Beendigung der gesellschaftlichen Bindung.
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