Wirksamer Gewaltschutz
Ein Gewaltschutzgesetz bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld.
Im Falle körperlicher Gewalt, Freiheitsentzug, Bedrohung, widerrechtlichem Eindringen in die Wohnung sowie unzumutbarer Belästigung (z. B. Stalking), bietet das Gesetz in Form des Gewaltschutzgesetzes den Opfern rechtlichen Schutz.
Diesen Schutz kann jeder in Anspruch nehmen, der sich einer entsprechenden Beeinträchtigung augesetzt sieht. Ob die Parteien verheiratet sind, zusammen wohnen oder sonst in irgendeiner Weise miteinander verbunden sind, ist völlig egal. Ausreichend ist, dass sich eine Person entsprechender Angriffe einer anderen ausgesetzt sieht. In diesem Fall raten wir Ihnen, möglichst schnell eine entsprechende Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken.
In akuten Fällen der Anwendung von Gewalt, Bedrohung, Eindringen in die Wohnung oder Stalking empfehlen wir Ihnen unverzüglich die Polizei zu Hilfe zu rufen. Diese wird als Erstmaßnahme dem Täter einen Platzverweis erteilen oder in Fällen akuter Wiederholungsgefahr auch vorläufig festnehmen. Diese Maßnahmen der Polizei sind jedoch zeitlich eng befristet. Zur weiteren Sicherung Ihrer Person besteht daher die Möglichkeit, durch eine gerichtliche Verfügung den Täter von Ihnen fern zu halten. So kann das Gericht z. B. aussprechen, dass sich dieser Ihnen oder Ihrer Wohnung nicht nähern darf, keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen darf, Zusammentreffen zu vermeiden hat, etc.
Diese Anordnung des Gerichts ist strafbewehrt. Hält sich der Täter nicht an die gerichtlichen Vorgaben, droht ihm daher im Extremfall die Haft. Die gerichtliche Entscheidung ergeht dabei im Regelfall im sogenannten Eilrechtsschutz. Also sehr kurzfristig. Die gerichtliche Anordnung erfolgt im Regelfall zunächst für eine Dauer von sechs Monaten, kann aber verlängert werden.
Häufig bestreitet der Täter im Nachhinein die Tat. Deshalb ist es wichtig, dass bei Tatbegehung unmittelbar die Polizei zu Hilfe gerufen wird und etwaige Verletzungen (z.B. durch den Arzt) dokumentiert werden. Wenden Sie sich im Fall der Fälle möglichst zeitnah an uns, damit wir Ihnen schnellstmöglich gerichtlichen Schutz herbeiführen können.
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