Zentraler Bestandteil der finanziellen Vorsorge.
Die Lebensversicherung ist für viele ein zentraler Bestandteil der finanziellen Vorsorge und Absicherung für die Zukunft.
Sie bietet nicht nur Schutz im Todesfall, sondern kann auch als Instrument zur Altersvorsorge und zur Absicherung von Hinterbliebenen dienen.
Bei Abschluss des Vertrages wird häufig mit außergewöhnlichen Renditechancen geworben. Oft stellt sich erst nach Jahren heraus, dass zu viel verspochen wurde oder sich die Märkte nicht zu Gunsten des Versicherungsnehmers entwickelt haben. Oft bleibt dann nur noch die Möglichkeit den sog. Widerrufsjoker zu ziehen.
Bei Vertragsabschlüssen zwischen dem 29. April 1994 und 31. Dezember 2007 gab es, unter Geltung des alten Rechts, statt einer Widerrufsmöglichkeit ein Widerspruchs- und Rücktrittsrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach für diese Altverträge entschieden, dass Lebensversicherungskunden noch Jahre später ihre Verträge rückabwickeln können, da die Versicherung damals gar nicht oder fehlerhaft über diese Rechte belehrt hatte (BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, 29.07.2015, Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14). Diese Möglichkeit, den Vertrag rückabwickeln zu lassen, wird auch Widerrufsjoker genannt. Diese Möglichkeit wird nur durch den Grundsatz von Treu- und Glauben begrenzt (§ 242 BGB).
Eine solche Rückabwicklung kann sich lohnen. Im Regelfall ist wesentlich mehr zurückzubezahlen als im Fall einer einfachen Kündigung. Dann gibt es nur den Rückkaufwert.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Lebensversicherung. Ob es um Fragen zum Widerrufsjoker, die Prüfung der Vertragsbedingungen oder die Klärung von Leistungsansprüchen geht – wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Lebensversicherung optimal nutzen können.
Im Leistungsfall ist eine professionelle Unterstützung von großer Bedeutung. Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. Dies umfasst die Prüfung von Leistungsausschlüssen, die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen und die Sicherstellung, dass die vereinbarten Leistungen zeitnah ausgezahlt werden.
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