Was regelt das Vertragsrecht?
Das Vertragsrecht umfasst grundsätzlich sämtliche Formen möglicher Verträge, so z. B. den klassischen Kaufvertrag ebenso wie den Darlehensvertrag, den Versicherungsvertrag etc.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, jedweden Vertrag schriftlich abzufassen. Dies gilt vornehmlich auch bei Verträgen im Bereich der Familie und im Freundeskreis.
Bei Abschluss wesentlicher Verträge sollten Sie sich bereits im Vorfeld anwaltlich beraten lassen. Dies sichert Sie von Anfang an ab und hilft, grundlegende Fehler zu vermeiden. Durch eine klare und umfassende Vertragsgestaltung lassen sich spätere Streitigkeiten regelmäßig vermeiden. Und auch im Fall der Fälle, wenn sich die in den Vertrag gesetzte Erwartungshaltung nicht erfüllt, verfügen Sie über eine gesicherte Position.
Wir beraten und vertreten Sie grundsätzlich in sämtlichen Fragen des Vertragsrechts. Sei es bei Abfassung geplanter Verträge oder im Rahmen deren Abwicklung.
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