Sind Sie häuslicher Gewalt ausgesetzt?
In Fällen von körperlicher Gewalt oder von Stalking verständigen Sie unmittelbar die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Diese kann in der Akutsituation helfen und ggf. dem Täter einen Platzverweis erteilen oder notfalls vorläufig festnehmen. Lassen Sie Verletzungen sichern, z. B. durch Ihren Hausarzt oder der nächstgelegenen Notaufnahme im Krankenhaus. Nur so kann später eine gegen Sie verübte Gewaltanwendung auch belegt werden.
Zur Vermeidung künftiger Übergriffe besteht die Möglichkeit, die gemeinsam bewohnte Wohnung sich zur alleinigen Nutzung zuweisen zu lassen und weitere Verfügungen bei Gericht zu erwirken. So u. a. ein Kontaktverbot, ein Näherungs- und Abstandsverbot, etc. Der Verstoß gegen eine derartige gerichtliche Verfügung ist von strafrechtlicher Relevanz. Hält sich der Täter nicht an die gerichtliche Verfügung, kann hier z. B. durch Inhaftierung desselben für Ihre Sicherheit Sorge getragen werden. Eine entsprechende Anordnung kann regelmäßig beim zuständigen Gericht im Wege des Eilrechtsschutzes kurzfristig erlangt werden.
Setzen Sie sich daher möglichst kurzfristig mit uns in Verbindung, damit eine entsprechende Anordnung erwirkt werden kann.
Entsprechende Maßnahmen sind im Übrigen nicht nur auf den häuslichen Bereich beschränkt. Im Grunde genommen besteht bei jedweder Gewaltanwendung durch eine nahestehende oder auch fremde Person die Möglichkeit, gerichtlichen Schutz herbeizuführen.
Sie können uns hierzu telefonisch, persönlich oder auch online kontaktieren.
Gerne können Sie auch online einen Besprechungstermin anfragen oder uns Ihren Fall online übermitteln – Mandatsanfrage Familiensache. Wir werden uns sodann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Kosten entstehen Ihnen hierdurch zunächst nicht.
Kommen wir ins Gespräch
Wir sind für Sie da
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.