Im Falle des Todes naher Angehöriger, Verwandter oder nahestehender Personen überschlagen sich meist die Ereignisse.
Grundsätzlich besteht kein Anlass zur Eile.
Für Bestattungen und Verarbeitung der Trauer ist grundsätzlich Raum. Schnelles Handeln ist allerdings geboten, wenn der Erblasser Vollmachten erteilt hat, die widerrufen werden sollen oder zu Lebzeiten Verträge zu Gunsten Dritter (z. B. Lebensversicherungen) abgeschlossen hat, deren Bezugsberechtigungen beseitigt werden sollen.
Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind:
Erbfolge:
Liegt ein Testament/Erbvertrag vor oder wird die Erbfolge nach dem gesetzlichen Erbrecht bestimmt.
Wenn Sie selbst als Erbe in Betracht kommen, ist innerhalb kurzer Frist (6 Wochen) zu entscheiden, ob die Erbschaft angenommen oder ob sie ausgeschlagen wird. Für die Ausschlagung der Erbschaft ist eine bestimmte Form notwendig.
Pflichtteil:
Sollten Sie selbst nicht als Erbe in Betracht kommen oder aber vom Erbe ausgeschlossen sein, so ist zu überlegen, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind. Ihre Pflichtteilsansprüche müssen Sie selbständig gegenüber dem Erben geltend machen. Dies erfolgt nicht automatisch über das Nachlassgericht. Auch hier sind Verjährungsfristen zu beachten.
Erbschein:
Nicht immer brauchen Sie als Erbe auch einen Erbschein. Der Erbschein verursacht in der Regel erhöhte Kosten, die evtl. gespart werden können.
Grundbuchänderungen:
Hatte der Erblasser Grundstückseigentum, so besteht für den oder die Erben innerhalb einer Frist von 2 Jahren die Möglichkeit das Grundbuch kostenlos umschreiben zu lassen. Diese kostenlose Möglichkeit sollte in jedem Fall genutzt werden.
Verträge:
Hatte der Erblasser laufende Verträge, so ist kurzfristig zu überlegen, ob diese zu kündigen sind. Hierbei ist insbesondere an Mietverträge zu denken.
Hinweis:
In der Regel ergeben sich weitere Fragen, so dass wir Ihnen eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme empfehlen.
Ihre Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter, Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft, Beantragung eines Erbscheines o.ä. kann dann mit Ihnen besprochen werden.
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Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.